/ via polizeibericht hd /
Karlsruhe (ots)
Ergänzend zu der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Hauptzollamts Karlsruhe vom 3. September 2025 wird mitgeteilt:
Das Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis nunmehr rechtskräftig wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
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