/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 in Heidelberg sind insgesamt 91 Wahlbezirke in 27 öffentlichen Gebäuden eingerichtet. Wahlberechtigte Bürger können nur in ihrem zugewiesenen Wahlraum wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Diese Benachrichtigungen sollten bis spätestens 15. Februar an alle Wahlberechtigten verschickt werden. Wer keine erhalten hat, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle melden.
Ein Wahlschein ist erforderlich, wenn jemand in einem anderen Wahllokal, das meist rollstuhlgerecht ist, wählen möchte. Die Antragsfrist für Wahlscheine endet am 6. März 2026, wobei die Wahldienststelle an diesem Tag bis 15 Uhr geöffnet hat. Einige Wahlräume, wie die in der Volkshochschule, sind aufgrund von Bauarbeiten nicht zugänglich für Rollstuhlfahrer.
Wichtige Wahllokale sind in der Heiligenbergschule und den Steinbach- und Eichendorffhallen. Interessierte können diese Informationen über verschiedene Kontaktmöglichkeiten der Stadt Heidelberg einholen.
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