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Ab dem Schuljahr 2026/27 haben neu eingeschulte Grundschulkinder sowie Erstklässler in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Zunächst gilt dieser Anspruch nur für Erstklässler und Kinder in Juniorklassen, wird jedoch schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet.
Um sicher einen Betreuungsplatz für Heidelberger Erstklässler an öffentlichen Grundschulen zu gewährleisten, sollten Eltern ihren Betreuungsbedarf bis zum 15. März 2026 verbindlich anmelden. Die Anmeldung erfolgt über den Betreuungsanbieter päd-aktiv e. V., der seit 1991 die Betreuung an Heidelberger Grundschulen organisiert. Informationen zu Betreuungszeiten, Gebühren und Programmen sind auf der Website von päd-aktiv e. V. zu finden.
Eltern, die Änderungen zum Betreuungsbedarf für Kinder in Klassenstufen 2 bis 4 wünschen, müssen sich ebenfalls bis zum genannten Datum an päd-aktiv e. V. wenden. Private Grundschulen bieten eigene Betreuungsangebote, die auf ihren Websites einsehbar sind. Für Fragen stehen die Grundschulen oder das Amt für Schule und Bildung Heidelberg zur Verfügung.
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