StartGesellschaftBildungGanztagsbetreuung für Erstklässler: Eltern können noch bis 15. März Bedarf anmelden

Ganztagsbetreuung für Erstklässler: Eltern können noch bis 15. März Bedarf anmelden

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben neu eingeschulte Grundschulkinder sowie Erstklässler in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Zunächst gilt dieser Anspruch nur für Erstklässler und Kinder in Juniorklassen, wird jedoch schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet.

Um sicher einen Betreuungsplatz für Heidelberger Erstklässler an öffentlichen Grundschulen zu gewährleisten, sollten Eltern ihren Betreuungsbedarf bis zum 15. März 2026 verbindlich anmelden. Die Anmeldung erfolgt über den Betreuungsanbieter päd-aktiv e. V., der seit 1991 die Betreuung an Heidelberger Grundschulen organisiert. Informationen zu Betreuungszeiten, Gebühren und Programmen sind auf der Website von päd-aktiv e. V. zu finden.

Eltern, die Änderungen zum Betreuungsbedarf für Kinder in Klassenstufen 2 bis 4 wünschen, müssen sich ebenfalls bis zum genannten Datum an päd-aktiv e. V. wenden. Private Grundschulen bieten eigene Betreuungsangebote, die auf ihren Websites einsehbar sind. Für Fragen stehen die Grundschulen oder das Amt für Schule und Bildung Heidelberg zur Verfügung.

Bildung

Quelle -Vollständige Information

Immer Informiert! Infomail abonnieren!

Kanal auswählen:

Der Kanal "Komplett" enthält alle Informationen inklusive die der anderen Kanäle.

Jede Liste wird als separate Infomail versendet.

Wir senden keinen Spam und keine Werbung! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Ähnliche Informationen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Meistgelesen

Neueste Kommentare