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Grillplätze: Waldbrandgefahr beachten

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Die Stadt Heidelberg warnt aufgrund steigender Temperaturen und Trockenheit vor erhöhter Waldbrandgefahr. Das Grillen ist ab Waldbrandgefahrenstufe 4 verboten, selbst auf erlaubten Grillplätzen. Der Waldbrandgefahrenindex wird aktuell vom Deutschen Wetterdienst bereitgestellt. Das Ordnungsamt überwacht das Grillverbot und weist darauf hin, dass Verstöße eine Geldstrafe von mindestens 55 Euro nach sich ziehen können. An den städtischen Grillhütten in Handschuhsheim und Ziegelhausen ist ab Stufe 4 nur noch im überdachten Bereich Grillen erlaubt, bei Stufe 5 ist ausschließlich die Nutzung von Gasgrills zulässig. Zudem ist das Verbrennen von Grünabfällen verboten. Grünschnitt muss ordnungsgemäß über die städtische Abfallwirtschaft entsorgt werden. Bei Bränden ist es wichtig, sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu verständigen. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg begünstigt in der Regel die Eindämmung von Bränden. Kontaktinformationen der Stadt Heidelberg sind ebenfalls bereitgestellt.

Umweltschutz

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