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Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Bereits am 07.07.2025 ging eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg ein. Hierin wurde behauptet, dass ein in Hoffenheim wohnhafter Mann im Sozialleistungsbezug stehe, aber über große finanzielle Mittel verfüge. Er sei in Besitz großer Mengen Bargelds sowie eines hochwertigen Fahrzeugs. Auch seine Wohnung sowie seine Luxusurlaube seien durch Sozialleistungen nicht bezahlbar.
Außerdem wurden dem Mann Beteiligungen an verschiedenen Straftaten zur Last gelegt.
Seinen luxuriösen Lebenswandel stellte der Beschuldigte tatsächlich in sozialen Medien öffentlich zur Schau.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg leitete daraufhin zunächst Ermittlungen zu den Bankkonten des Täters ein und stellte fest, dass dieser tatsächlich Bürgergeld bezog. Daraufhin wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Heidelberg erwirkt.
