/ via polizeibericht hd /
Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 21-jährigen Mann erlassen. Ihm wird gewerbsmäßiger Computerbetrug vorgeworfen.
Der Tatverdächtige soll sich auf zunächst unbekannte Weise Zugang zum Online-Banking-Account eines Ehepaares aus Sinsheim und dessen Kinder verschafft haben. Am 12.05.2026 habe er sodann in insgesamt vier unberechtigten Online-Überweisungen von drei Konten der Familie insgesamt 9.500,00 EUR an unterschiedliche Goldhandelsfirmen getätigt und dort Gold bestellt.
Als Versandadresse für das bestellte Gold soll er unter Nutzung eines Pseudonyms die Anschrift eines Berliner Hotels angegeben haben.

