/ via polizeibericht hd /
Heidelberg (ots)
Nach zwei voneinander unabhängigen Vorfällen am Mittwoch, dem 24. Juni 2026, in einem Supermarkt in der Fahrtgasse hat das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen einen 50-jährigen Mann und eine 50-jährige Frau erlassen. Während dem 50-Jährigen ein schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen wird, steht die 50-Jährige unter dem Verdacht, einen räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung begangen zu haben. Die Frau wird darüber hinaus wegen des Verdachts eines Betrugs sowie zweier Diebstähle beschuldigt.
Fall 1: Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung
Am gestrigen 24. Juni 2026, gegen 22:40 Uhr, soll der 50-Jährige den Supermarkt betreten und diverse Lebensmittel im Wert von etwa 40 Euro aus der Auslage entnommen haben. Diese habe er in einen mitgeführten Rucksack gepackt und anschließend den Kassenbereich passiert, ohne die Waren zu bezahlen. Während der Tatausführung habe der Mann zwei Messer sowie einen Metallschlagring im Rucksack bei sich geführt.
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