/ via der paritätische /
Auch aufgrund aktueller politischer Bestrebungen Hilfeleistungen für junge Volljährige im SGB VIII einzuschränken, spricht sich der Paritätische Gesamtverband explizit dafür aus, einen eigenständigen Rechtsstatus „Leaving Care“ im Sozialrecht zu verankern und diesen mit konkreten sozialrechtlichen Ansprüchen zu verbinden.
Ziel muss es sein, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und jungen Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind, einen sicheren und selbstbestimmten Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.
Der Paritätische Gesamtverband plädiert ebenfalls für die Anerkennung von Selbstvertretungsstrukturen als dritte Säule in der Kinder- und Jugendhilfe und sieht vor, diese im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
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