StartStadtteileAltstadtSperrzeiten: Allgemeinverfügung erlaubt längere Öffnungszeiten in Altstadt an bis zu zehn Tagen

Sperrzeiten: Allgemeinverfügung erlaubt längere Öffnungszeiten in Altstadt an bis zu zehn Tagen

/ via Stadt Heidelberg /

Für einen Teil der Heidelberger Kernaltstadt gelten seit dem 17. April 2026 aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim strengere Sperrzeiten als zuvor. Im Austausch mit den Betrieben, dem Nachtbürgermeister Jimmy Kneipp und Anwohnenden sowie unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die Stadt Heidelberg eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die an bis zu zehn festgelegten Tagen im Jahr längere Öffnungszeiten in der Altstadtgastronomie ermöglicht. Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die zum Teil erheblichen finanziellen Folgen der gerichtlich vorgegebenen Sperrzeitenregelung für die Betriebe in der Altstadt zumindest teilweise abzumildern, ohne dabei jedoch die Anwohnenden zusätzlich zu belasten. Hierfür haben sich die Betriebe und die Stadt gemeinsam auf Tage geeinigt, an welchen ohnehin Großveranstaltungen mit erhöhtem Lärmaufkommen stattfinden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit der Gäste, sich von der Straße auf verschiedene Locations verteilen zu können, zu mehr Ruhe führen wird, als wenn alle Gastronomiebetriebe geschlossen sind.

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