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KUBICKI-Kolumne: Der schleichende Angriff auf die Bürgerrechte

/ via fdp heidelberg /

KUBICKI-Kolumne: Der schleichende Angriff auf die Bürgerrechte

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Eines muss man der Bundesregierung lassen: Wenig ist ihr im zurückliegenden Jahr gelungen, aber mit dem Reformpaket hat sie zumindest zweierlei geschafft. Zum einen brachte sie das Kunststück fertig, für wenigstens einen Tag das Narrativ zu setzen, die Beschlüsse des Koalitionsgipfels würden eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Zwar haben nahezu alle Medien, die anfangs dieser Ente aufgesessen sind, inzwischen eingesehen, dass die Beschlüsse das glatte Gegenteil bedeuten. Aber immerhin konnte man für einige Stunden mit der Illusion einer reformfähigen Regierung reüssieren.

Zum Zweiten hat die Diskussion um die Beschlüsse dazu geführt, dass weitere Vorhaben dieser Regierung im Schatten bleiben und ohne größere Diskussion einfach durchlaufen. Das gilt in gewisser Weise sogar für den Haushaltsentwurf von Lars Klingbeil, der entgegen aller Beteuerungen eine Fortschreibung der unverantwortlichen Schuldenpolitik darstellt. Bis jetzt wurden nur unlautere Wetten auf die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder geschlossen. Inzwischen wird sogar das Tafelsilber verramscht, um den Anschein von Gestaltungsfähigkeit zu erhalten. In Anbetracht dessen ist das mediale Echo, das dieser Haushalt ausgelöst hat, recht lau.

Aber es gibt noch weitere Vorhaben dieser Bundesregierung, die Form und Gestalt annehmen. Und manche davon sind kreuzgefährlich, ohne dass sie bislang ausreichend Beachtung gefunden hätten. Sie betreffen nicht Sozialversicherungsbeiträge oder Bürokratie. Sie betreffen die Grundrechte und die Frage, wie wir sie in unserem Staatswesen mit Leben füllen wollen.

Da ist zum einen der geplante Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz, der als Teil des Reformpakets einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten soll. Dabei ist dieses Gesetz in Wahrheit eine Errungenschaft einer modernen Bürgergesellschaft. Es ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen und Dokumenten staatlicher Stellen. Ein Staat kann gar nicht genug unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den Menschen geraten, von denen er ermächtigt worden ist. Denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, legt unsere Verfassung unmissverständlich fest. Das Volk und nicht die Regierung trägt in der Bundesrepublik die Souveränität. Demokratie ist Macht auf Zeit, und das funktioniert nur, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Bild machen können. Deswegen ist die freie Presse ein so hohes Gut, und es ist nicht verwunderlich, dass der Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz sie als Erste und am unmittelbarsten trifft.

Denn das Informationsfreiheitsgesetz ist ein nützliches Instrument gerade dann, wenn der Staat sich am liebsten in Schweigen hüllt und, auf staatspolitische Verantwortung pochend, eben jenem essenziell notwendigen Rechtfertigungsdruck aus dem Weg gehen will.

Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie, als Bundes- und Landesregierungen mehr als einmal das Maß der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit aus dem Auge zu verlieren drohten, konnte durch das Informationsfreiheitsgesetz manches Mal notwendige Transparenz hergestellt werden.

Naturgemäß gibt es durchaus berechtigte Interessen, die einer Weitergabe von Dokumenten entgegenstehen können. Leider war in der Vergangenheit immer wieder zu beobachten, dass man diese Interessen vorschiebt und missbraucht. Etwa als die RKI-Protokolle des Corona-Krisenstabs veröffentlicht werden sollten und es hieß, man warte noch auf die Rückmeldung von „Dritten“, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden seien. Dank eines Whistleblowers und einer Journalistin, die die gesamten Protokolle ungeschwärzt veröffentlichten, wusste ich, dass ich als „Dritter“ in den Protokollen auftauche und mich nie jemand gefragt hatte, ob ich einer Veröffentlichung zustimme. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich insofern hier weniger als Quelle denn als Gradmesser der Lauterkeit der Entscheidungsträger durchaus bewährt. Dass ich durch die vollständigen Protokolle nachweisen konnte, dass der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Grenzen der Wahrheit nicht nur gedehnt, sondern überschritten hatte, zeigt, wie wichtig Transparenz ist.

Dass ausgerechnet beim Informationsfreiheitsgesetz plötzlich der große Entbürokratisierungsmut ausgebrochen ist, ist durchaus bemerkenswert. Entgelttransparenzrichtlinie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Verpackungsverordnung drangsalieren derzeit die deutschen Unternehmen und lösen eine neue Bürokratieflut aus. Aber statt in Brüssel auf den Tisch zu hauen, haut man Bürgerrechte weg. Mit mehr Hohn kann man das Wort „Entbürokratisierung“ eigentlich nicht füllen. Aber vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor, darum sage ich es noch einmal fürs Protokoll: Entbürokratisierung soll das Leben der Bürger einfacher machen, nicht das der Behörden.

Nicht weniger treibt mich ein Vorhaben um, das ebenfalls recht unbeachtet auf den Weg gebracht wurde: die Neuordnung unserer Nachrichtendienste. Sie betrifft sowohl den Bundesnachrichtendienst als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bei Letzterem muss man sich noch einmal vor Augen führen, welchen Ausnahmecharakter ein derartiger Inlandsgeheimdienst in westlichen Demokratien besitzt – vor allem wegen seiner immer weiter in das Vorfeld wirklicher straf- oder gar verfassungsgefährdender Taten ragenden Beobachtungstätigkeit.

Mathias Brodkorb hat im Titel seines lesenswerten Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ schon recht plastisch deutlich gemacht, weshalb die ganze Konzeption dieser siebzehn deutschen Inlandsgeheimdienste problematisch ist. Wegen dieser Problematik hat man schon bei der Errichtung der Geheimdienste vorgebaut und ein striktes Trennungsgebot zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit eingezogen. Der Geheimdienst darf beobachten, aber nicht selbst eingreifen. Das ist keine liberale Folklore, sondern eine direkte Lehre aus sehr deutschen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei der Nationalsozialisten und dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Wenn im demokratischen Deutschland dieses Trennungsgebot angetastet wird, dann ist das schon etwas mehr Diskussion wert. Beim Verfassungsschutz mehr als beim BND, denn es sind die eigenen Bürgerinnen und Bürger, die hier ins Fadenkreuz geraten können. Sätze in der Gesetzesbegründung wie „Damit wird die nachrichtendienstliche Grundaufgabe nicht erweitert, sondern lediglich situativ eintretenden Handlungsbedarfen Rechnung getragen …“ haben Habeck’sche Qualität („Dann sind die nicht insolvent“) und vermögen mein Unbehagen daher kaum zu beruhigen.

Neben diesem historischen Tabubruch kommt noch ein zweiter hinzu: Der Verfassungsschutz soll künftig auch Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute anwerben können. Ja, Sie haben richtig gelesen: Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, Social Media zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können.

Unsere Rechtsordnung hält diese Gruppe nicht für voll geschäftsfähig, weswegen man jetzt süffisant fragen könnte, ob die neuen V-Leute dem Verfassungsschutz künftig einen Elternbrief vorlegen müssen, der die geheimdienstliche Tätigkeit genehmigt. Aber dafür ist die Sache zu ernst. Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.

Und dann hat in dieser Woche auch noch die Chatkontrolle das Europäische Parlament passiert – ebenfalls mit der Unterstützung von Union und SPD. Ein weiterer nicht akzeptabler Misstrauensbeweis gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern und ein Angriff auf die private Kommunikation. Dass durch Änderungsanträge der Liberalen zumindest die verschlüsselte Kommunikation ausgenommen werden konnte, ist hier immerhin ein kleiner Trost, ohne dass man sich mit dem Gesamtergebnis abfinden sollte.

Diese drei Beispiele zeigen, dass man auch in Zeiten, in denen wirtschaftliche Reformen drängender sind denn je, wachsam sein muss, wenn es um den Schutz der Bürgerrechte geht. Oder gerade dann – zumindest bei dieser Regierung.

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