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Heidelberg (ots)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 21-jährigen algerischen Staatsangehörigen erlassen. Ihm werden Diebstahl in drei Fällen, versuchter Diebstahl sowie versuchter Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der 21-Jährige spätestens im Oktober 2026 den Entschluss gefasst haben, sich durch die fortlaufende Begehung von Diebstählen eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu verschaffen. Hierzu soll er spätestens seit dem 16. Oktober 2026 insgesamt mindestens fünf Taten begangen haben.
In drei Fällen soll der Beschuldigte ein Mobiltelefon, einen Geldbeutel samt Inhalt, die die Geschädigten jeweils am Körper getragen hatten, und persönliche Karten aus einem unverschlossen abgestellten Auto entwendet haben. In einem weiteren Fall soll er gemeinschaftlich mit einer weiteren Person versucht haben, Parfüm aus einem Geschäft zu stehlen. Er sei dabei von Mitarbeitenden bemerkt worden und daraufhin geflüchtet.

