Entlastung für Landwirte bei der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag
/ via baden-württemberg.de /
Mit der Einführung der neuen App „profil (bw)“ unterstützt das Land die Antragsstellerinnen und Antragssteller des Gemeinsamen Antrags. Damit werden Landwirte entlastet und die Antragsbearbeitung beschleunigt.
„Der Einsatz neuer, durch Künstliche Intelligenz (KI) gestützter Software in der Landwirtschaft ist ein weiterer Baustein in der Digitalisierung der Beantragung und Verwaltung des Gemeinsamen Antrags. Mit der neuen App verbessern wir die Kommunikation zwischen Antragsteller und Verwaltung. Die App ist eine moderne und effiziente Methode, um die Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erfüllen und für den Landwirt einfach sicherzustellen, dass die Beihilfe nicht gekürzt oder sanktioniert werden muss. Antragsteller können damit ab sofort Fotos zu bestimmten Prüfsachverhalten unkompliziert, schnell und für sie selbst freiplanbar an die Verwaltung geben. Das lästige Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten entfällt und beschleunigt so auch die Antragsbearbeitung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 3. Mai 2024 in Stuttgart.
Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) für einzelne Maßnahmen begonnen, das Flächenmonitoringsystem (AMS) umzusetzen. Ab 2023 wurde nun das AMS für die flächenbezogenen Direktzahlungen und Fördermaßnahmen der zweiten Säule im ganzen Land eingeführt.
Damit kommt das MLR den Vorgaben der Europäischen Union (EU) nach, bestimmte Sachverhalte auf nahezu allen landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg zu bewerten. Hierzu werden Satellitendaten der Europäischen Weltraumorganisation ESA ausgewertet, die von der EU-Kommission kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Antragsteller und Verwaltung profitieren
„Bisher wurde die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Auflagen der Förderverfahren weitestgehend unabhängig vom Antragsteller durch die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden kontrolliert. Mit dem Flächenmonitoringsystem entsteht nun eine neue Form der Zusammenarbeit, von der sowohl die Antragsteller als auch die Verwaltung profitieren. Sollten Beobachtungen aus den Satellitendaten keine klare Erkenntnis liefern oder aus Sicht des Landwirts fehlerhaft sein, lassen sich ab 2024 Fotos als Nachweise über die tatsächliche Bewirtschaftung ganz einfach über die neue App auf dem Smartphone oder Tablet aufnehmen und einsenden. Eine Vor-Ort-Prüfung durch die Verwaltung ist dann oft nicht mehr notwendig“, erläuterte Minister Hauk.
In der alten Förderperiode gab es nach einer Kontrollfeststellung durch die untere Landwirtschaftsbehörde keine Korrekturmöglichkeit durch den Antragsteller mehr. Feststellungen konnten so direkt zu einer Kürzung und Sanktion der Beihilfe führen. Dies ist in der neuen Förderperiode anders. Auf Kontrollfeststellungen aus dem Flächenmonitoring oder aus Verwaltungskontrollen, können die Antragstellenden nun bis zum 30. September sanktionsfrei reagieren.
Gemeinsame Agrarpolitik
Im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab der Förderperiode 2023 wird landwirtschaftlichen Betriebe ein breites Spektrum an Förderprogrammen angeboten, über die Leistungen der Landwirtschaft in Bezug auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft sowie in Bezug auf Leistungen im Bereich Tierwohl honoriert werden. Damit verbunden ist auch die Einführung des Flächenmonitoringsystems (AMS) als neues von der EU-Kommission gefordertes Instrument, mit dem unter anderem geprüft werden soll, ob die in den nationalen Strategieplänen formulierten Umwelt- und Klimaschutzziele erreicht werden. Um die Kommunikation und den Austausch von Daten und Bildern zu standardisieren, steht nun in Baden-Württemberg die mobile Anwendung „profil (bw)“ zur Verfügung.
Im Startjahr werden mit der App Nachweise für folgende Fördermaßnahmen beziehungsweise Sachverhalte möglich sein:
- Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens 4 Kennarten): Nachweis der Kennarten,
- FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten,
- Teilschläge („rote Fälle“), bei denen über das Flächenmonitoring die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten oder eine Auflage als nicht erfüllt bewertet wurde: Nachweis der tatsächlichen Situation vor Ort,
- Nutzungen, die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur
Über die App „profil (bw)“ werden die Antragstellende unterrichtet, zu welchen der genannten Prüfinhalten Nachweise in Form von georeferenzierten Fotos eingereicht werden sollen. Georeferenziert bedeutet dabei, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird.
App spart Zeit und Anstrengungen
Die App „profil (bw)“ kann zeitlich flexibel eingesetzt und Fotos können von mehreren Flächen direkt nacheinander erstellt werden. So können beispielsweise bei einem Rundgang durch die beantragten Schläge des Betriebes Fotos von den betroffenen Flächen aufgenommen werden. Erhält der Antragsteller einen neuen Auftrag in der App „profil (bw)“, so können die entsprechenden und bereits erstellten Fotos diesem Auftrag zugeordnet und der Verwaltung zugesendet werden. Auch können Bilder direkt beim Mähen oder Mulchen von Grünland oder Brachen erstellt und in der Galerie der App „profil (bw)“ abgelegt werden. Gerade die Fragen nach der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder der Mindesttätigkeit werden tendenziell häufiger gestellt werden, sodass ein Vorhalten dieser Bilder vorteilhaft ist. Das spart Zeit und Anstrengungen und sichert den Antrag ab.
Mit „profil (bw)“ können auch Bilder ohne einen Auftrag erstellt werden, um beispielsweise die für die Öko-Regelung 5 (mindestens 4 Kennarten im Dauergrünland) geforderten Nachweise zu dokumentieren.
Anträge können bis 30. September korrigiert werden
Nur bei Nutzung der App „profil (bw)“ ist sichergestellt, dass diese für die Verarbeitung unbedingt erforderlichen Informationen auch bereitgestellt und nicht manipulierbar sind. Die Nutzung einer anderen App oder die Erstellung der georeferenzierten Fotos mittels einer anderen Technik ist deshalb ausgeschlossen. Anhand der eingereichten Fotos prüft die Verwaltung die Antragsangaben nochmals. Sollten nach wie vor Fehler erkannt werden, bekommt die Antragstellerin bzw. der Antragssteller eine Mitteilung / Rückmeldung zu dieser Feststellung. Die Antragsteller können daraufhin bis zum 30. September über FIONA ihren Antrag korrigieren.
Die kostenfreie App „profil (bw)“ für Android finden Sie im Play Store. Für iOS-Geräte wird die App voraussichtlich Mitte / Ende Mai zum Download im Apple Store zur Verfügung gestellt.
Für Android-Nutzer wird mindestens die Version 10 empfohlen. Das Apple-Gerät sollte mindestens die iOS-Version 15.3.1 (iOS 15.3.1) haben. Außerdem sollten mindestens 50 Megabyte freier Speicher auf dem Smartphone vorhanden sein, zusätzlich ist Speicher für die erstellten Bilder notwendig.