/ via universitätsklinikum heidelberg /
Das Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) informiert über einen Datenschutzvorfall bei einem externen Dienstleister, der mit zahlreichen Kliniken in Deutschland Leistungen bei Patientinnen und Patienten mit privater (Zusatz-)Versicherung abrechnet. Der Angriff betraf ausschließlich den externen Dienstleister und nicht das UKHD selbst. Die Patientenversorgung oder klinische Systeme waren daher zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt.
Nach aktuellem Stand sind Patientinnen und Patienten mit privater (Zusatz-)Versicherung des UKHD in folgendem Maß betroffen: Von rund 11.000 Patienten wurden sogenannte Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse entwendet. In rund 2.700 Fällen wurden aller Wahrscheinlichkeit nach zudem Rechnungsdaten entwendet. Daraus können Informationen zu Diagnose und Behandlungsart hervorgehen. In 34 Fällen waren auch Kontodaten betroffen.
Das UKHD nimmt den Vorfall sehr ernst. Alle betroffenen Patientinnen und Patienten werden durch das UKHD individuell per Brief angeschrieben, informiert und über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.
Genauere Informationen über den Inhalt der abgeflossenen Datensätze hat das UKHD bei dem Dienstleister mit höchster Priorität angefordert und zudem Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Der Cyberangriff auf den externen Dienstleister erfolgte nach bisherigen Erkenntnissen Mitte April. Das UKHD stoppte unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls die Datenübertragung an den Dienstleister und informierte den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Seit Bekanntwerden hat das UKHD weitere Informationen vom Dienstleister eingefordert. Das konkrete Ausmaß des Vorfalls wurde durch den Dienstleister erst am 18. Mai 2026 belastbar mitgeteilt.
Ein Angriff auf Gesundheitsdaten wiegt besonders schwer, sowohl für die einzelnen persönlich Betroffenen als auch für das Gesundheitswesen insgesamt. Das UKHD ist sich der besonderen Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten bewusst und bedauert diesen kriminellen Vorfall außerordentlich sowie alle Unannehmlichkeiten, die dadurch für die Betroffenen entstehen.

