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251-D1954 – „Das Internet vergisst nicht” – deshalb digitale Vorsorge

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/ via akademie für ältere /

Wer im Internet unterwegs ist, legt schnell mal Konten an u. a. bei E-Mail-Diensten, sozialen Netzwerken, Cloud-Diensten, Shopping-Portalen, Streaming-Diensten etc. Wenn man dann verstirbt, fallen alle diese digitalen Konten über das Erbe an die Hinterbliebenen. Es wäre sehr hilfreich für die Erben, wenn man selbst schon zu Lebzeiten ein sog. digitales Testament verfasst, d. h. eine geordnete Liste aller Internetkonten, bei denen man sich registriert hat, mit Nutzernamen, Anmelde-E-Mails, Passwörter, Kundennummern etc.

Dieser Vortrag zeigt auf, welche Konten davon betroffen sein können, was ein bevollmächtigter Verwalter des digitalen Testaments jeweils dazu wissen sollte, insbesondere was im Einzelnen mit den Konten geschehen soll. Auf die Rolle von Bestattern und Nachlassverwaltern wird eingegangen. So löscht man sein Spuren im Internet und spart seinen Hinterbliebenen viel Zeit und Mühe.

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