Neu: Taxi-Gutscheine für Menschen mit Behinderung
/ via Stadt Heidelberg /
Wer in Heidelberg lebt und eine Behinderung hat, kann ab Dienstag, 2. April 2024, für Freizeitangebote, bei Besorgungen des täglichen Lebens, Verwandtenbesuchen oder zur Teilnahme am kulturellen sowie gesellschaftlichen Leben unter bestimmten Voraussetzungen Taxi-Gutscheine erhalten. Damit sollen insbesondere diejenigen Menschen mit Behinderung unterstützt werden, denen es nicht möglich oder zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Wer erhält Taxi-Gutscheine?
Die Taxi-Gutscheine in Anspruch nehmen, können Personen, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen beziehungsweise Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit mindestens ab Pflegegrad 3 erhalten. Zudem ist die Inanspruchnahme von den finanziellen Verhältnissen der antragstellenden Personen abhängig: Sie müssen im Besitz eines Heidelberg-Passes beziehungsweise Heidelberg-Passes+ sein müssen.
Zwei Fahrten pro Woche
Fahrten sind nur innerhalb der Stadtgrenzen Heidelbergs erlaubt und dienen ausschließlich der Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Fahrten zum Beispiel zum Arzt, zur Arbeit, ins Krankenhaus und ähnliches sind ausgeschlossen. Die Nutzung des Taxi-Gutscheins ist für zwei Fahrten pro Woche zulässig. Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten. Begleitpersonen werden im Rahmen des Platzangebotes kostenlos befördert.
Gutscheine bei Bürgerämtern erhältlich
Die Fahrscheine werden ab dem 2. April gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen für ein halbes Jahr im Voraus in allen Heidelberger Bürgerämtern ausgegeben. Die Beförderung erfolgt nur durch Wagen, die entweder der Taxi-Zentrale oder der Firma TLS Transfer & Limousinenservice GmbH angeschlossen sind. Bei Fahrtende bestätigt die Person, die den Taxi-Gutschein nutzt, auf dem vollständig ausgefüllten Fahrschein die Richtigkeit aller Angaben und die Anerkennung der Anspruchsvoraussetzungen durch ihre Unterschrift. Die Taxiunternehmen rechnen die Fahrscheine im Anschluss monatlich mit der Stadtverwaltung ab. Das Pilotprojekt, zunächst ausgelegt auf ein Jahr, wurde zusammen mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten und dem Beirat von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.
Hinweis für Taxen: Für die Umrüstung von Taxen zu Rollstuhl-Taxen beziehungsweise die Anschaffung von Rollstuhl-Taxen gibt es ein Förderprogramm der Stadt Heidelberg. Antragsberechtigt sind alle Personen, die mit Betriebssitz in Heidelberg in der Stadt ein Taxiunternehmen betreiben und die im Besitz einer Erlaubnis zum Verkehr mit Taxen für die Stadt Heidelberg sind. Förderfähig sind die Nettoumbaukosten für die Umrüstung eines Taxis zu einem Rollstuhl-Taxi oder die Nettokosten für die Anschaffung eines Rollstuhl-Taxis unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 10.000 Euro je Fahrzeug und Taxiunternehmen.