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„Herrenberg-Urteil“ – Zustimmungen für 2027 aktualisieren – Der Paritätische

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Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass Einrichtungen, die mit Lehrkräften im Jahr 2027 auf Grundlage der Übergangsregelung zusammenarbeiten wollen, darauf achten müssen, dass sich die eingeholten Zustimmungen auch auf diesen Zeitraum beziehen. Unsere aktuelle Fachinformation befasst sich unter anderem damit noch einmal.

Die Information kann von Paritätischen Mitgliedsorganisationen über ihre Landesverbände oder über den Gesamtverband angefordert werden.

Quelle

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