StartOrganisationen GesellschaftDer ParitätischeMassive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung - Der Paritätische

Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung – Der Paritätische

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Ein bislang internes Arbeitspapier enthält Vorschläge für erhebliche Kürzungen im Sozialbereich, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Würden diese Kürzungen umgesetzt, wären Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen massiv betroffen.

Das Arbeitspapier enthält Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände sowie von Ministerien aus Bund und Ländern. Sie umfasst Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro, wobei viele vorgeschlagene Maßnahmen in ihrem finanziellen Umfang noch nicht ermittelt sind. 

Für die Errungenschaften bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und in der Kinder- und Jugendhilfe würde die Umsetzung der Vorschläge eine Rolle rückwärts bedeuten. Sie zielen auf eine weitreichende Abschaffung von Individualansprüchen durch sogenanntes Pooling oder Vorrangregelungen von so genannten Infrastrukturleistungen ab. Das Wunsch- und Wahlrecht soll eingeschränkt oder abgeschafft werden. Leistungen sollen auf andere Schultern verteilt werden, auch auf die der Leistungsempfangenden selbst, etwa durch Anrechnung von Einkommen und Vermögen oder durch Eigenanteile bei Fahrtkosten. In ihrer Gesamtschau stehen die Vorschläge zu großen Teilen im Gegensatz zur UN-Behindertenrechtskonvention und zur Kinderechtskonvention.

Die Sparvorschläge der Kommunen zielen dabei fast ausschließlich auf Leistungskürzungen. Neue Finanzierungswege werden kaum erwogen, während Länder Einsparpotenzial vor allem bei Schnittstellen von Leistungsträgern sehen. Völlig fehlen Vorschläge zur Ursachenbekämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe – etwa bei Armut, Gesundheitseinschränkungen oder Gewalt.

Zudem zeigt sich ein einseitiger Blick auf die Kostenentwicklung. Wesentliche Gründe für die Entwicklung sind steigende Personalkosten, Inflation und eine wachsende Zahl an Leistungsberechtigten. Auf eine tatsächliche Verbesserung bzw. Ausweitung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen lässt sich die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe nur in geringerem Umfang zurückführen.

In der Kinder- und Jugendhilfe trugen insbesondere der Ausbau in der Kindertagesbetreuung im U3-Bereich, der Ü3-Plätzeausbau sowie qualitative Verbesserungen wie verbesserte Personal-Kind-Schlüssel oder die Ausweitung der Eingliederungshilfe zum Kostenanstieg bei. Die Erziehungshilfen weiteten sich durch den enormen Ausbau ambulanter Hilfen aus, verbesserten sich durch intensive Kinderschutzdebatten qualitativ und erschlossen neue Zielgruppen durch gestiegene Unterstützungsbedarfe von geflüchteten Minderjährigen. Hinzu kam die steigende Anzahl an Leistungsberechtigten mit seelischer Behinderung, insbesondere im schulischen Kontext.

Ein wesentlicher Faktor ist die allgemeine Preisentwicklung: Zwischen 2006 und 2023 wurden mindestens 43 Prozent des nominalen Ausgabenanstiegs der gesamten Kinder- und Jugendhilfe durch die Inflation ausgeglichen. Die Entwicklung der Kosten ist also aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen erklärbar, auf die politisch reagiert wurde: ausreichende und qualitative Kindertagesbetreuung mit Ausweitung auf Ganztagsbetreuung, besserer und intensiverer Kinderschutz, mehr ambulante statt intensiver stationärer Betreuungen und eine stärkere Personenzentrierung in der Leistungserbringung, die Aufnahme unbegleiteter geflüchteter Kinder und Jugendlicher insbesondere 2015/2016. Die Kürzungsvorschläge stellen den politischen Willen infrage, Kinder und Jugendliche gut aufwachsen zu lassen. Mit Blick auf den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigte Teilhabe soll das Rad deutlich zurückgedreht werden.

Infrastrukturmaßnahmen statt Einzelfallhilfen

Vorgeschlagen wird, Infrastrukturangebote wie Kitas oder Jugendsozialarbeit gegenüber individuellen Hilfen zu priorisieren. Das Einsparpotenzial wird mit 100 Millionen Euro angegeben. Dies lässt völlig offen, dass es dann dringend einen Ausbau von Infrastruktur (Kita, Betreuung in der Grundschule, Jugendsozialarbeit, Familienbildung etc.) bräuchte. Diese so genannten „Infrastrukturangebote“ sind nicht flächendeckend erreichbar und z.B. die Jugendsozialarbeit und Familienbildungsangebote prekär ausgestattet.

In der Praxis würde der Vorschlag z.B. heißen: Gibt es Unterstützungsbedarf in einer Familie, weil z.B. ein Elternteil psychisch krank ist und Alltag und Erziehung nicht gut bewältigen kann, dann gibt es keine ambulante Familienhilfe, sondern die Kita wird als Infrastrukturangebot in die Pflicht genommen, darauf hinzuwirken, dass das Kind rechtzeitig in die Kita kommt, genügend Essen zu Hause im Kühlschrank ist, die Hygiene und Gesundheit des Kindes eingehalten wird, Ämtergänge möglich sind etc. Dies ist bisher Aufgabe von ausgebildeten Sozialarbeiter*innen, die in die Familiensituation hineingehen und durch die ambulante Hilfe möglichst verhindern, dass es zu einer Kindeswohlgefährdung kommt und die Kinder sicher zu Hause aufwachsen können. Erzieher*innen der Kita können dies nicht leisten und sind dafür auch nicht ausgebildet. Es bräuchte also eine Kita-Sozialarbeit, die mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet ist. Diese gibt es aber in den meisten Kitas bisher nicht.

Streichung von Integrationshilfe und Schulassistenz als Auftrag der Eingliederungshilfe

Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX sollen gestrichen werden. Unterstützung in Schule und Hochschule soll ohne ergänzende Hilfe der Eingliederungshilfe vollständig von der Schule erbracht werden. Erhofft werden damit Einsparungen in Höhe von drei Milliarden Euro bei Ländern und Kommunen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert allen Menschen mit Behinderungen das Recht auf inklusive, hochwertige Bildung, in Schule, Hochschule und Weiterbildung. Der individuelle Rechtsanspruch auf notwendige Unterstützung ist ein elementarer Bestandteil der Umsetzung dieses Rechts. Die Streichung von § 112 SGB IX führt zu einer Schlechterstellung von Kindern und Studierenden mit Beeinträchtigungen. Eine Assistenz als Schulangebot ohne Berücksichtigung des Einzelbedarfs führt zu struktureller Benachteiligung. Sie führt nicht zu Kostensenkung, sondern mittel- und langfristig zu Mehrkosten. Die Vorschläge verkennen zudem die unzureichenden Ressourcen in Bildungseinrichtungen. Die eingesparten drei Milliarden würden im Aufbau analoger Schulangebote aufgehen.

Bundesmittel für Kindertagesbetreuung ohne Qualitätsbindung

Vorgeschlagen werden Bundesmittel für Kindertagesbetreuung bei gleichzeitigem Verzicht auf ein Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes. Standards bezüglich Betreuungsumfang und Personalschlüssel sollen überprüft werden, ein „Schritt zu mehr Selbstverantwortung in den Familien” wird gefordert. Die Betriebserlaubnispflicht für Kitas soll entfallen. Damit werden Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro für Länder und Kommunen erwartet.

Die Forderung an den Bund, Geld zu geben und gleichzeitig den Ländern und Kommunen einen Freibrief zu erteilen, Standards zu überprüfen und die Betriebserlaubnis als wichtiges Kontrollinstrument für die Qualität der Betreuung abzuschaffen, ist problematisch. „Mehr Selbstverantwortung der Familien” bedeutet übersetzt: Betreuungszeit, Betreuungspersonal und Qualität heruntersetzen, um Kosten zu sparen und die Betreuung auf Familien zu verlagern. Dies konterkariert die aktuelle Diskussion um die Notwendigkeit einer qualitativen Kindertagesbetreuung.

Einschränkung von Teilhabeleistungen und des Wunsch- und Wahlrechts

Für die Eingliederungshilfe schlagen die kommunalen Spitzenverbände unter anderem vor, die Finanzierung von Hilfsmitteln einzuschränken. Bisher werden Hilfsmittel finanziert, die eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ausgleichen. Stattdessen soll eine Liste genehmigungsfähiger Hilfsmittel festgelegt werden, inkl. Finanzierungsobergrenzen. Darüber hinaus sollen Leistungsträger die Belegung von Leistungsangeboten stärker steuern können, etwa durch Belegungsrechte. Zur verstärkten Pauschalierung von Leistungen liegen unterschiedliche Vorschläge vor, insbesondere die Zustimmung der Leistungsberechtigten zur pauschalen Erbringung wird Infrage gestellt.

Bereits jetzt erhalten Menschen mit Behinderungen Leistungen nur in dem Umfang, in dem sie zur gleichberechtigten Teilhabe notwendig sind. Eine Einschränkung des Leistungsspektrums macht Teilhabe zu einer Frage des Geldbeutels. Die mit Belegungsrecht und vorgegebenem Leistungspooling zusätzlich vorgesehenen Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts in Bezug auf die konkrete Leistung ist ein weiterer tiefer Einschnitt in menschenrechtlich garantierte Teilhabemöglichkeiten.

Unterhaltsvorschuss kürzen

Beim Unterhaltsvorschuss soll die Ausweitung der Leistungsberechtigten von 2017 zurückgenommen werden, um eine Milliarde Euro zu sparen. Begründet wird dies nicht zuletzt damit, dass Alleinerziehende durch Rechtsansprüche auf ganztägige Förderung überwiegend erwerbstätig seien und im Bedarfsfall ergänzende Leistungen erhalten könnten.

Der Unterhaltsvorschuss ist für Alleinerziehende eine enorm wichtige Leistung. Im Jahr 2024 waren mehr als 850.000 Kinder auf diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt angewiesen. Die Begründung, warum Kürzungen vertretbar seien, ist vor dem Hintergrund anderer Vorschläge (Einschränkungen des Ganztags und Verlagerung von Betreuung in die Familien), widersprüchlich und unangemessen.

Der Paritätische Gesamtverband veröffentlicht dieses Dokument, weil die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu wissen, was in ihrem Namen geplant wird: Internes Arbeitspapier und Bewertung des Paritätischen. Die Veröffentlichung enthält eine Einordnung des Arbeitspapiers, eine Übersicht der Kürzungsvorschläge und Bewertung des Paritätischen im Einzelnen sowie das Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. 

Quelle

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