/ via polizeibericht hd /
Heidelberg (ots)
Am 21.09.2026 versuchte ein junger Mann zunächst in einem Ladengeschäft in der Heidelberger Hauptstraße Parfüm zu entwenden. Als er bemerkte, dass er von einem Zeugen beobachtet wurde, ließ er von seinem Plan ab, begab sich in ein ebenfalls an der Hauptstraße gelegenes Geschäft und entwendete dort eine Jogginghose.
Der Beschuldigte, der erst am 25.06.2026 in das Bundesgebiet eingereist war, war bereits am 09.09.2026 durch das Amtsgericht Heidelberg im Rahmen eines besonderes beschleunigten Verfahrens zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt worden. Dieser Verurteilung lagen Diebstähle zu Grunde, die der Beschuldigte am 29.08.2026 und 08.09.2026 in Heidelberg begangen hatte.
Da aus Sicht der Staatsanwaltschaft Heidelberg daher sowohl Flucht- als auch Wiederholungsgefahr vorlagen, wurde am 22.09.2026 ein Untersuchungshaftbefehl beim Amtsgericht Heidelberg beantragt.

