Start.KurzinformationPolizeimeldungPOL-MA: Mannheim: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim

POL-MA: Mannheim: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim

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Mannheim (ots)

Nach Abschluss umfangreicher Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen einen 36-jährigen albanischen Staatsangehörigen Anklage zum Landgericht Mannheim wegen des Verdachts des schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in neun Fällen und des versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls erhoben.
Am 23.01.2026 war gegen den Mann aufgrund des Verdachts des schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls Haftbefehl erlassen worden, weil er am 22.01.2026 in ein Wohnanwesen im Meißener Weg in Mannheim-Vogelstang eingebrochen sein und dort mehrere Schmuckstücke aus Gold und Bargeld entwendet haben soll (siehe Pressemitteilung vom 23.01.2026: https://staatsanwaltschaft-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/35-jaehriger+Tatverdaechtiger+nach+Einbruch+in+ein+Wohnanwesen+wegen+des+Verdachts+des+gemeinschaftlichen+Wohnungseinbruchsdiebstahls+auf+Antrag+der+Staatsanwaltschaft+Mannheim+in+Untersuchungshaft/?LISTPAGE=1229636).

Im Anschluss führten umfangreiche weitere Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim, insbesondere die Auswertung von Schuh- und DNA-Spuren, zu einem Tatverdacht hinsichtlich acht weiterer Taten des schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls und einer Tat des versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Dem Mann wird nunmehr insgesamt zur Last gelegt, im Zeitraum zwischen November 2024 und Januar 2026, teilweise allein, teilweise mit einem bislang noch unbekannten Mittäter, in insgesamt zehn Privatwohnungen bzw. -häuser in Schriesheim, Weinheim und Mannheim eingebrochen zu sein, um hieraus Schmuck und Bargeld zu entwenden. Während es in einem Fall aufgrund der anwesenden und auf das Geschehen aufmerksam gewordenen Bewohner zu keiner Wegnahme kam, soll in den weiteren Fällen insbesondere Schmuck und teilweise Bargeld im Gesamtwert eines hohen fünfstelligen Betrages entwendet worden sein.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg haben zudem ergeben, dass das DNA-Profil des Tatverdächtigen an sieben weiteren Einbruchstatorten in Frankreich, Luxemburg und Belgien festgestellt werden konnte. Diese Sachverhalte sind nicht Bestandteil der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mannheim.
Das Landgericht Mannheim hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der Mann befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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