/ via Stadt Heidelberg /
Die Stadt Heidelberg hebt die Allgemeinverfügung vom 7. Juli 2026 zur Anordnung von zehn Tagen mit verlängerten Öffnungszeiten für die Altstadtgastronomie für das laufende Jahr auf. Gegen die Allgemeinverfügung vom 7. Juli 2026 wurde frist- und formgerecht Widerspruch erhoben. Nach erneuter Prüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit hält die Stadt Heidelberg an den Veranstaltungen ab dem 10. Oktober 2026 mit vorgesehenen Sperrzeitverkürzungen nicht mehr fest. Im Rahmen einer erneuten Abwägung und Gesamtbetrachtung der berührten öffentlichen und privaten Belange, insbesondere der Interessen der Anwohnerschaft am Schutz der Nachtruhe sowie der wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Gastronomiebetriebe, wurde entschieden, die Sperrzeitverkürzungen für die noch im Jahr 2026 vorgesehenen Termine aufzuheben. Es bleibt damit für 2026 bei den bereits umgesetzten fünf Terminen. Dem Widerspruch hat die Stadt Heidelberg damit abgeholfen.

