/ via Stadt Heidelberg /
Ab November können wieder Anträge in den städtischen Förderprogrammen „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“ und „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“ gestellt werden. Während das Förderprogramm „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“ unverändert wieder aufgelegt wird, gelten neue Konditionen für das Förderprogramm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen werden deutlich angehoben. Zudem ändern sich die Zuschüsse für Wohnungsumbauten, Badsanierungen und die barrierefreie Erschließung von Gebäuden. Auch bei der Sanierung von Wohnungen im Geschossbau gibt es Änderungen: Der Zuschuss für jede barrierefrei umgebaute Wohnung steigt beispielsweise von 2.500 auf 3.000 Euro. Förderfähig sind zudem barrierefreie Wohnungen, die durch eine Nutzungsänderung neu entstehen. Für Rollstuhlfahrer-Wohnungen gibt es einen zusätzlichen Zuschuss.
Anträge können, wie bisher, sowohl von Eigentümerinnen und Eigentümern für selbstgenutzte oder Mietwohnungen gestellt werden, als auch von den Mietenden selbst für ihren eigenen Bedarf.

