/ via Stadt Heidelberg /
Heidelberg spielt bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle keine Rolle mehr. Nach dem am 27. Oktober 2026 veröffentlichten Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird die Heidelberger Gemarkung nicht weiter betrachtet. Die Fläche auf Heidelberger Gemarkung hat den Prüfschritt 4 nicht bestanden. Damit gehört Heidelberg – und auch das direkte Umland – nach dem aktuellen Stand nicht mehr zu den Flächen, die im laufenden Auswahlverfahren näher untersucht werden. Bundesweit hat die BGE die noch betrachteten Gebiete auf weniger als fünf Prozent der Fläche Deutschlands eingegrenzt.
Die Stadt begrüßt, dass Heidelberg nicht mehr zu den weiter betrachteten Gebieten gehört. „Das ist die einzig richtige Entscheidung. Wir haben die Bundesgesellschaft seit 2021 darauf hingewiesen, dass Heidelberg und das Umland geologisch ungeeignet für ein Endlager sind und ein entsprechendes Gutachten vorgelegt. Die Suche muss sich jetzt auf die Bereiche konzentrieren, die die passenden Voraussetzungen haben – denn ein Endlager gehört zu unserer Verantwortung nach 60 Jahren Kernenergie in Deutschland”, sagt Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner.
Die Stadt Heidelberg hatte bereits 2021 eine gutachterliche Stellungnahme zur geologischen Eignung des Stadtgebiets für Endlager erstellen lassen und diese der BGE übermittelt. Bereits damals kam der Gutachter zu dem Schluss, dass die Heidelberger Gemarkung für ein Endlager ungeeignet sei. Laut der gutachterlichen Stellungnahme ist das kristalline Gestein im östlichen Stadtgebiet von zahlreichen Rissen und Störungszonen durchzogen. Zudem ist die geologische Entwicklung des tektonisch aktiven Oberrheingrabens nicht abgeschlossen, sodass mit weiteren Erdbeben und Bewegungen zu rechnen ist. Weiterhin können entlang offener Klüfte – auch beeinflusst durch den Neckar – junge Grundwässer bis in größere Tiefen nachfließen. Die für ein Endlager erforderliche sehr geringe Durchlässigkeit wäre unter diesen Bedingungen nicht verlässlich zu gewährleisten. Außerdem gibt es in Heidelberg keine zusammenhängende, störungsarme Fläche von rund sechs Quadratkilometern im Kristallin, wie sie für ein Endlager benötigt würde. Der Gutachter kam deshalb zu dem Schluss, dass die Heidelberger Gemarkung als Standort „vollkommen ungeeignet“ ist.

