/ via Stadt Heidelberg /
Soziale Träger und Einrichtungen von Leistungen außerhalb des Pflichtaufgabenbereichs im Sozialen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich Antidiskriminierung und Chancengleichheit, die 2026 institutionelle Zuwendungen der Stadt Heidelberg erhalten haben, werden überwiegend auch 2027 auf gleichbleibendem Niveau gefördert. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2026 noch vor den anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2027/28 einstimmig beschlossen.
„Die aktuelle Haushaltslage stellt uns als Stadtverwaltung und damit auch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger vor große Herausforderungen. Sie führt dazu, dass sich die Beratung und Verabschiedung des Haushaltes für 2027/28 bis in das kommende Jahr verzögert. Mit dem jetzigen Beschluss schaffen wir in einer finanziell angespannten Situation auch für die Träger von Leistungen außerhalb des Pflichtaufgabenbereichs im Sozialen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich Antidiskriminierung und Chancengleichheit zumindest für 2027 eine gewisse Planungssicherheit“, sagt Stefanie Jansen, Bürgermeisterin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit.
Die Zuwendungsempfänger erhalten zunächst vorläufige Bewilligungsbescheide und zur Sicherstellung ihrer Angebote für das erste Halbjahr bis zu 40 Prozent des für 2027 vorläufig bewilligten Zuschusses ausgezahlt. Weitere Abschlagszahlungen in Höhe von 40 Prozent folgen dann im Juli 2027. Die Verabschiedung des Haushaltes für 2027 und 2028 durch den Gemeinderat ist am 29. April 2027 geplant. Im Anschluss muss dieser noch durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt werden. Nach Rechtkraft des Haushalts werden die vorläufigen Bewilligungen in abschließende Bewilligungen umgewandelt. Bedürfnissen der Zuwendungsempfänger soll auf diesem Wege gleichermaßen Rechnung getragen werden wie der schwierigen Haushaltssituation der Stadt.

