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Landesnichtraucherschutzgesetz tritt ab 1.6.2026 in Kraft
Ab dem 1. Juni 2026 ist das Rauchen von Zigaretten sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten aufgrund der Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg (LNRSchG) in den Heidelberger Freibädern verboten. Das Verbot gilt in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Innenbereichen sowie in konkret benannten Außenbereichen. Darunter fallen auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Bereiche, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Somit zählen auch die Freibäder dazu.
Aktuelle Informationen, Preise und Öffnungszeiten der Heidelberger Bäder auf www.swhd.de/baeder.

