StartStadtParken entgegen der Fahrtrichtung wird ab 1. Januar geahndet

Parken entgegen der Fahrtrichtung wird ab 1. Januar geahndet

/ via Stadt Heidelberg /

Ab 1. Januar 2027 wird der städtische Gemeindevollzugsdienst das Parken entgegen der Fahrtrichtung im gesamten Stadtgebiet ahnden. In den kommenden Wochen werden zunächst Hinweiszettel ohne Verwarnung verteilt. Damit sollen Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf die künftige Ahndung aufmerksam gemacht werden.

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