Streuobstkonzeption 2030 für den Streuobsterhalt
/ via baden-württemberg.de /
Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs, sie haben einen großen ökologischen Nutzen. Um dem Rückgang der Bestände entgegenzuwirken, hat die Landesregierung die Streuobstkonzeption 2030 mit sieben Handlungsfeldern für den Streuobsterhalt verabschiedet.
Der Ministerrat hat am Dienstag, 9. Juli 2024, die Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030 verabschiedet und setzt damit einen weiteren wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um. „Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, welchen ökologischen Nutzen sie haben. Sie schützen den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und bieten die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Lebensmitteln. Sie sind zudem wichtig als Kalt- und Frischluftproduzenten für Siedlungsräume. Deshalb müssen wir sie konsequent schützen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung.
© TMBW / Weise
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