/ via Stadt Heidelberg /
Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes oder Heidelberg-Passes+ müssen bei Vorlage eines gültigen Nachweises für ihren Ersthund keine Hundesteuer zahlen. Die Stadt Heidelberg erinnert Hundehalterinnen und Hundehalter mit Heidelberg-Pass (+) daran, dass für eine Befreiung von der Hundesteuer für das folgende Jahr jeweils bis Anfang November ein entsprechender, gültiger Pass vorzulegen ist. Für eine Befreiung von der Hundesteuer im Jahr 2027 muss der Heidelberg-Pass(+) bis ins Jahr 2027 gültig sein und bis Anfang November 2026 vorgelegt werden. Eine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde beziehungsweise Kampfhunde ist nicht möglich.

