StartGesellschaftVerfahren am Amtsgericht Heidelberg eingestellt – keine Verurteilung

Verfahren am Amtsgericht Heidelberg eingestellt – keine Verurteilung

/ via end-cement/
Heidelberg, 12. Oktober 2026. Das Amtsgericht Heidelberg hat ein Strafverfahren wegen
Hausfriedensbruchs eingestellt. Eine Verurteilung erfolgte nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte
einer beschuldigten Person vorgeworfen, am 8. April 2025 gemeinsam mit anderen die Zentrale
von Heidelberg Materials betreten zu haben, um an einem Konzert des Heidelberger Frühlings
teilzunehmen. Ihr wurde zur Last gelegt, vor Konzertbeginn an einer kurzen, satirischen Aktion
mit Polonaise und Gesang beteiligt gewesen zu sein und trotz Aufforderung nicht sofort das
Gebäude verlassen zu haben.
Protest gegen Greenwashing
Vor Prozessbeginn zogen mehrere Menschen von der Konzernzentrale zum Gericht. Sie
machten auf die Verantwortung von Heidelberg Materials aufmerksam und kritisierten, der
Konzern nutze sein Kultursponsoring des Heidelberger Frühlings für Greenwashing. Heidelberg
Materials gilt aktuell als größter direkter CO2-Emittent unter den Dax-Unternehmen.
„In Heidelberg beschäftigt sich ein Gericht mit ein paar Minuten Polonaise gegen
Greenwashing, während der Konzern dörflichen und indigenen Gemeinschaften ihr Land
zerstört, Wasser ableitet, Luft verschmutzt und Lebensgrundlagen raubt“, erklärte eine
Sprecherin von End Cement.
Identifizierung im Video nicht möglich
Wichtigstes Beweismittel des Verfahrens war ein Überwachungsvideo der Aktion. Bereits der
Staatsanwalt erklärte, darauf seien „verwirrend viele Menschen“ zu sehen. Eine von der
Richterin zunächst ins Auge gefasste „Person mit der Luftschlange“ stellte sich als Mitarbeiterin
des Konzerns heraus.
Für das Gericht war schließlich nicht klar erkennbar, ob die angeklagte Person überhaupt an der
Aktion beteiligt war. Der ermittelnde Kriminalhauptkommissar war am Tag des Vorfalls selbst
nicht vor Ort. Er wertete Videos, Lichtbilder und Angaben von Beschäftigten aus und
durchsuchte Polizeisysteme – ohne die beschuldigte Person identifizieren zu können. Auch auf
die Frage der Verteidigung, ob die Person ein Ticket für das Konzert besaß, erklärte er, dies sei
nicht ermittelt worden.
Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO
Nachdem auf die Anhörung eines zweiten Zeugen verzichtet worden war, beantragte die
Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Die beschuldigte Person stimmte zu. Das
Amtsgericht stellte das Verfahren daraufhin ein.
End Cement: Anliegen der betroffenen Gemeinschaften bleiben ungehört
End Cement weist darauf hin, dass sich weltweit Menschen und Dorfgemeinschaften gegen
Ressourcenabbau und Zementfabriken wehren. Sie kämpften für Land, Wasser, Gesundheit
und Lebensgrundlagen – häufig ohne wirksamen Einfluss auf die Entscheidungen des
Konzerns. Trotz jahrelanger Proteste, Beschwerden und Gerichtsverfahren blieben ihre
Anliegen oft ungehört.

Immer Informiert! Infomail abonnieren!

Kanal auswählen:

Der Kanal "Komplett" enthält alle Informationen inklusive die der anderen Kanäle.

Jede Liste wird als separate Infomail versendet.

Wir senden keinen Spam und keine Werbung! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Ähnliche Informationen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Meistgelesen

Neueste Kommentare