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Ankündigung: Neue FHK-Förderfonds – Registrierung & Antragstellung starten im Mai – Der Paritätische

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/ via der paritätische /

Um die Beantragung so einfach wie möglich zu gestalten und Fragen zu den verschiedenen Fonds direkt zu beantworten, bietet FHK zwei digitale Infoveranstaltungen mit FAQs & Infos zum Antragsverfahren an, zu denen Sie sich ab sofort anmelden können:

oder

Eine Teilnahme am Webinar ist keine Fördervoraussetzung.

Noch Fragen?

Die FHK-Partner vom Haus des Stiftens stellen im Webinar alle wesentlichen Funktionen und die verschiedenen Antragsstrecken vor und beantworten direkt Ihre Fragen. Im Anschluss stellt Ihnen Juliane Kremberg, Referentin für Kinder in Frauenhäusern von FHK, Best-Practice-Ansätze zu möglichen Projekten vor, gibt Informationen zum Projektmanagement für die Kinderfonds und beantwortet fachliche Rückfragen.

Pro Einrichtung kann je Förderfonds ein Antrag eingereicht werden. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt, bis die verfügbaren Spendengelder ausgeschöpft sind. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge wird ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit beanspruchen.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Emily Petzoldt unter kinderfonds(at)frauenhauskoordinierung.de oder nothilfefonds(at)frauenhauskoordinierung.de sowie montags von 12-14h und freitags von 10-12h telefonisch unter 0155-66091711 zur Verfügung.

Für technische Rückfragen steht Ihnen das Support-Team des Haus des Stiftens unter foerderapp(at)hausdesstiftens.org sowie telefonisch von montags bis donnerstags unter 022 41 / 14 64 08-10 zur Verfügung.

Um sich für die Spendengelder zu bewerben, benötigen teilnehmende Frauen- und Kinderschutzhäuser einen Nachweis über ihre Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid) sowie Angaben zu ihrem Projektvorhaben bzw. Finanzierungsbedarf bei Einzelfällen. Ausführliche Informationen sowie F.A.Q.s finden Sie in Kürze auf der FHK-Homepage.

Ein neuer FHK-Förderfonds für Nothilfe bei Einzelfällen:

Finanziert werden können Kosten für Aufnahme und Versorgung je Bewohner*in (mit ihren Kindern), die über die Regelfinanzierung nicht möglich wären, mit max. 3.000€ pro Einzelfall. Ein solcher Antrag kann pro Frauenhaus nur einmal gestellt werden. Die verfügbaren Gelder in Höhe von 85.000 € wurden von dem Unternehmen „Cosnova“ gespendet.

FHK-Förderfonds für Frauenhauskinder in drei neuen Formaten:

Finanziert werden können Projekte und Anschaffungen sowie Material für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frauen- und Kinderschutzhäusern.

FHK fördert Ihre Projektideen in drei verschiedenen Formaten: KinderRAUM, KinderZEIT, KinderTRAUM.

Sie können jeweils einen Antrag pro Fördertopf stellen. In 2024 stehen Spendengelder in Höhe von 300.000 € zur Verfügung, die durch den RTL-Spendenmarathon gesammelt und von der „RTL-Stiftung – Wir helfen Kindern“ an Frauen- und Kinderschutzhäuser weitergeleitet werden.

Reichen Sie demnächst Ihre Förderbedarfe ein! FHK e.V. freut sich, in Form der Spendenfonds die Arbeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser aus den Mitgliedsorganisationen unterstützen zu können.

Quelle

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