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Für ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz – Forderungspapier der verbandlichen Zentralstellen – Der Paritätische

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Mit dem für dieses Jahr geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz soll das Verhältnis zwischen einem neuen Zivildienst und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) geregelt werden. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ und IJFD) aus dem Blick geraten – obwohl sie zivilgesellschaftlich fest verankert sind, eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz genießen und einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.

 

Daher fordern die verbandlichen Zentralstellen in einem Positionspapier ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz (FWD-Stärkungsgesetz), als notwendige Ergänzung zum geplanten Bundesgesellschaftsdienstegesetz. Denn nicht nur der Bundesfreiwilligendienst, sondern auch die Jugendfreiwilligendienste müssen verlässlich abgesichert und weiterentwickelt werden. 

 

Kernanliegen des Papiers ist eine kohärente Stärkung aller Freiwilligendienste. Ein FWD-Stärkungsgesetz soll dabei Planungssicherheit schaffen, den Ausbau von Plätzen ermöglichen, die Qualität der pädagogischen Begleitung sichern sowie die Attraktivität der Dienste erhöhen. Die Forderungen richten sich dabei sowohl an den Bund als auch an die Länder. 

 

Zudem ist ein FWD-Stärkungsgesetz ein wichtiges Signal für Chancengerechtigkeit und die Anerkennung freiwilligen Engagements. Unabhängig davon, für welchen Dienst sich Menschen entscheiden, müssen vergleichbare Möglichkeiten und faire Rahmenbedingungen gewährleistet sein. Es darf nicht dazu kommen, dass einzelne Zielgruppen durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Dienste benachteiligt werden.

 

Wer gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratisches Engagement stärken will, muss alle Formen des freiwilligen Engagements und der Freiwilligendienste gleichermaßen in den Blick nehmen und zukunftsfest ausgestalten.

 

Die vollständige Positionierung finden Sie auf der Website des BAK FSJ.

Quelle

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