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Landesnichtraucherschutzgesetz tritt ab 1.6.2026 in Kraft
Ab dem 1. Juni 2026 ist das Rauchen von Zigaretten sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten aufgrund der Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg (LNRSchG) in den Heidelberger Freibädern verboten. Das Verbot gilt in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Innenbereichen sowie in konkret benannten Außenbereichen. Darunter fallen auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Bereiche, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Somit zählen auch die Freibäder dazu.
Ziel ist es, die Bevölkerung vor den Risiken des Passivrauchens und den Gefahren durch elektronische Rauchprodukte zu schützen.
In den Heidelberger Freibädern wird das Rauchen nur noch in ausgewiesenen Bereichen möglich sein.
Aktuelle Informationen, Preise und Öffnungszeiten der Heidelberger Bäder auf www.swhd.de/baeder.

