/ via Stadt Heidelberg /
Auf den Recyclinghöfen Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen ändern sich ab Mittwoch, 1. Juli 2026, die Annahmeregelungen für Elektrokleingeräte wie beispielsweise Toaster, Handys oder Wasserkocher. Auch für die Entsorgung von Bauschutt ändern sich die gesetzlichen Anforderungen. Beides kann dann nur noch auf den zentralen Recyclinghöfen in Wieblingen und in Kirchheim abgegeben werden. Elektrokleingeräte können auch im Einzelhandel abgeben werden.
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